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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Warenlieferungen, Online-Shop sowie Software-, KI- und Entwicklungsleistungen

TEIL A – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Georg Grahamer, Lagerhausstraße 2, 86836 Obermeitingen (nachfolgend: „Anbieter“) und seinen Kunden (nachfolgend: „Kunde“) über die Lieferung von Waren, den Verkauf über den Online-Shop sowie über Software-, KI-, Entwicklungs-, Beratungs- und Betriebsleistungen.

1.2 Kunde im Sinne dieser AGB ist sowohl der Unternehmer (§ 14 BGB) als auch der Verbraucher (§ 13 BGB). Regelungen, die ausdrücklich nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten, sind als solche gekennzeichnet. Teil F gilt ausschließlich für Verbraucher; zwingende Verbraucherrechte bleiben in jedem Fall unberührt.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, zusätzliche oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos leistet.

1.4 Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Verträge, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

1.5 Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen AGB. Angebote und Leistungsbeschreibungen des Anbieters gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich Abweichendes regeln.

1.6 Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Angaben in Katalogen, auf der Website und im Online-Shop sind Leistungsbeschreibungen und keine Zusicherungen.

2.2 Bei Bestellungen über den Online-Shop gibt der Kunde mit Anklicken des Bestellbuttons ein verbindliches Angebot ab. Der Zugang wird unverzüglich elektronisch bestätigt; diese Bestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Vertrag kommt mit gesonderter Auftragsbestätigung, mit Versand der Ware oder mit Bereitstellung der Leistung zustande.

2.3 Außerhalb des Online-Shops kommt der Vertrag durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters, durch Gegenzeichnung eines Angebots durch den Kunden oder durch Leistungsbeginn zustande. Ein vom Kunden angenommenes Angebot wird mit diesen AGB Vertragsinhalt.

2.4 Der gewerbliche Weiterverkauf gelieferter Waren auf Verkaufsplattformen oder Online-Marktplätzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

§ 3 Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben. Gegenüber Verbrauchern ausgewiesene Preise sind Endpreise einschließlich Umsatzsteuer.

3.2 Bei Warenlieferungen kommen Versand-, Verpackungs- und gegebenenfalls Zollkosten hinzu; diese werden vor Vertragsschluss ausgewiesen.

3.3 Leistungen nach Aufwand werden zu den im Angebot genannten Stundensätzen abgerechnet. Ist kein Satz vereinbart, gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Anbieters.

3.4 Bei laufenden Leistungen (Betrieb, Wartung, Bereitstellung) ist der Anbieter berechtigt, die Vergütung mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums anzupassen, wenn sich seine Bezugskosten ändern. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.

§ 4 Zahlungsbedingungen

4.1 Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Online-Shop beziehungsweise im Angebot ausgewiesen.

4.2 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug wird nicht gewährt, sofern er nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

4.3 Bei Projekten mit einem Auftragswert über 5.000 EUR netto ist der Anbieter berechtigt, Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt zu verlangen.

4.4 Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Gegenüber Verbrauchern tritt Verzug erst ein, wenn auf diese Folge in der Rechnung hingewiesen wurde. Während des Verzugs werden Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet, gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte. Gegenüber Unternehmern wird zusätzlich eine Pauschale von 40,00 EUR nach § 288 Abs. 5 BGB fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

4.5 Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist berechtigt, laufende Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen.

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltung

5.1 Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Unternehmer nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

5.2 Verbraucher können im gesetzlichen Umfang aufrechnen und zurückbehalten.

TEIL B – WARENLIEFERUNGEN UND ONLINE-SHOP

§ 6 Lieferung und Lieferzeit

6.1 Der Versand erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Versandkosten werden vor Vertragsschluss ausgewiesen.

6.2 Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

6.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind; zusätzliche Versandkosten entstehen dadurch nicht.

6.4 Handelsübliche oder unwesentliche Abweichungen der Ware (etwa Farb- oder Materialabweichungen) sind zulässig, sofern die Verwendbarkeit zum vertraglichen Zweck nicht beeinträchtigt wird.

§ 7 Gefahrübergang

7.1 Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an die Transportperson über.

7.2 Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

8.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.

8.2 Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware darüber hinaus bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Anbieters. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt die daraus entstehenden Forderungen bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes an den Anbieter ab.

§ 9 Rücksendungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern

9.1 Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher; für diese gilt § 26.

9.2 Rücksendungen mangelfreier Ware sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Bei freiwilliger Rücknahme wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Nettowarenwertes, mindestens 10,00 EUR, berechnet.

9.3 Sonderanfertigungen und kundenspezifisch beschaffte Ware sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

§ 10 Mängelrüge und Gewährleistung bei Waren

10.1 Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Ablieferung, versteckte Mängel innerhalb von sieben Kalendertagen nach Entdeckung in Textform zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt.

10.2 Bei berechtigter Mängelrüge leistet der Anbieter Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

10.3 Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Frist von zwei Jahren, bei gebrauchten Waren ein Jahr.

10.4 Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Übernahme einer Garantie sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.5 Der Kunde darf gelieferte Ware nicht eigenmächtig verändern; insbesondere dürfen Warn- und Sicherheitshinweise nicht entfernt werden.

TEIL C – SOFTWARE-, KI- UND ENTWICKLUNGSLEISTUNGEN

§ 11 Gegenstand und Leistungsumfang

11.1 Gegenstand sind die im Angebot beschriebenen Leistungen, insbesondere Konzeption, Entwicklung, Anpassung und Einrichtung von Software, KI-Agenten, Automatisierungen und Schnittstellen sowie Beratung, Schulung, Betrieb und Wartung.

11.2 Maßgeblich für Art und Umfang ist ausschließlich die Leistungsbeschreibung im Angebot. Darin nicht genannte Leistungen sind nicht geschuldet und werden gesondert beauftragt und vergütet.

11.3 Der Anbieter erbringt Beratungs-, Betriebs- und Unterstützungsleistungen als Dienstleistung (§§ 611 ff. BGB). Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird dabei nicht geschuldet. Leistungen mit einem abgrenzbaren, abnahmefähigen Ergebnis werden als Werkleistung (§§ 631 ff. BGB) erbracht.

11.4 Der Anbieter darf Unterauftragnehmer einsetzen. Er bleibt für die Leistungserbringung verantwortlich.

§ 12 Mitwirkungspflichten des Kunden

12.1 Der Kunde stellt rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich alle Informationen, Daten, Zugänge, Systemumgebungen und Ansprechpartner bereit, die zur Leistungserbringung erforderlich sind, und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.

12.2 Der Kunde stellt sicher, dass er zur Überlassung der bereitgestellten Daten und Zugänge berechtigt ist und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.

12.3 Der Kunde sichert seine Daten vor Beginn von Arbeiten an seinen Systemen nach dem Stand der Technik. Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung vermeidbar gewesen wären.

12.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen. Mehraufwand, der dem Anbieter dadurch entsteht, wird nach Aufwand vergütet.

§ 13 Abnahme von Werkleistungen

13.1 Der Kunde prüft abnahmefähige Leistungen innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung und erklärt die Abnahme in Textform oder benennt die entgegenstehenden Mängel.

13.2 Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahme noch eine Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Anbieter auf diese Folge bei Fristbeginn ausdrücklich hingewiesen hat.

13.3 Die produktive Nutzung der Leistung durch den Kunden gilt als Abnahme.

13.4 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 14 Änderungen des Leistungsumfangs

Änderungs- und Erweiterungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Der Anbieter teilt die Auswirkungen auf Vergütung und Termine vor Umsetzung mit.

§ 15 Betrieb, Wartung und Verfügbarkeit

15.1 Soweit der Anbieter Betriebs- oder Bereitstellungsleistungen erbringt, gilt eine Verfügbarkeit von 98 % im Monatsmittel als vereinbart, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist.

15.2 Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden angekündigte Wartungsfenster, Störungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder Dritter sowie Ereignisse höherer Gewalt.

15.3 Der Anbieter ist berechtigt, eingesetzte Komponenten und Modelle weiterzuentwickeln oder zu ersetzen, solange der vereinbarte Leistungsumfang gewahrt bleibt.

§ 16 Leistungen Dritter und Einsatz von KI-Systemen

16.1 Soweit Leistungen Dritter (etwa Hosting, Schnittstellen, Modellanbieter) einbezogen werden, gelten deren Verfügbarkeiten und Nutzungsbedingungen. Der Anbieter schuldet keine über die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Drittanbieters hinausgehende Leistung.

16.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Ergebnisse KI-gestützter Systeme prognosebasiert sind und trotz sorgfältiger Einrichtung unzutreffend, unvollständig oder unpassend sein können. Eine bestimmte inhaltliche Richtigkeit einzelner KI-Ausgaben wird nicht geschuldet.

16.3 Der Kunde ist verpflichtet, Ergebnisse vor geschäftlich, rechtlich oder finanziell erheblichen Entscheidungen auf Plausibilität zu prüfen. Der Anbieter empfiehlt ausdrücklich eine menschliche Kontrolle bei automatisiert erzeugten Ausgaben.

16.4 Der Kunde bleibt für den Einsatz der Systeme in seinem Verantwortungsbereich verantwortlich, insbesondere für die Einhaltung der für ihn geltenden regulatorischen Anforderungen.

§ 17 Datenverarbeitung im Auftrag

Verarbeitet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich.

TEIL D – RECHTE AN ARBEITSERGEBNISSEN

§ 18 Rechteinhaberschaft

18.1 Sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen des Anbieters stehen ausschließlich dem Anbieter zu. Dazu zählen insbesondere Software, Quellcode, KI-Agenten, Workflows, Skripte, Konfigurationen, Prompts, Datenmodelle, Schnittstellen, Dokumentationen, Konzepte, Spezifikationen und Zeichnungen.

18.2 Dies gilt unabhängig davon, ob die Arbeitsergebnisse bereits vor dem Auftrag bestanden, im Rahmen des Auftrags neu erstellt oder für den Kunden angepasst wurden, und unabhängig davon, ob der Kunde Anforderungen beigesteuert oder an der Entwicklung mitgewirkt hat.

18.3 Eine Übertragung von Eigentum oder ausschließlichen Nutzungsrechten findet nicht statt. Der Kunde erwirbt ausschließlich die in § 19 beschriebenen Nutzungsrechte.

18.4 Unberührt bleiben die Rechte des Kunden an den von ihm bereitgestellten Inhalten, Daten, Marken und Materialien. Diese verbleiben beim Kunden.

18.5 Diese Regelungen gelten für sämtliche angenommenen Angebote und erteilten Aufträge und bestehen über das Ende des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinaus fort.

18.6 Die Einräumung von Nutzungs- oder Verwertungsrechten bedarf stets einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform, in der die eingeräumten Rechte einzeln bezeichnet sind. Eine stillschweigende, konkludente oder über den ausdrücklich vereinbarten Umfang hinausgehende Rechtseinräumung findet nicht statt.

18.7 Klarstellung zu bestehenden und früheren Aufträgen: Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung über die Einräumung von Rechten – auch in Verträgen, die vor Geltung dieser AGB geschlossen wurden –, verbleiben sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen beim Anbieter. Der Kunde erhält in diesem Fall nach dem Zweckübertragungsgrundsatz (§ 31 Abs. 5 UrhG) ausschließlich diejenigen Befugnisse, die für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch zwingend erforderlich sind. Weitergehende Rechte, insbesondere zur Bearbeitung, Vervielfältigung zu anderen Zwecken oder Weitergabe an Dritte, sind damit nicht verbunden.

18.8 Die Zahlung der Vergütung bewirkt für sich genommen keine Übertragung von Rechten, sondern löst ausschließlich das Nutzungsrecht nach § 19 aus.

§ 19 Nutzungsrechte des Kunden

19.1 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Arbeitsergebnisse im eigenen Geschäftsbetrieb zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen.

19.2 Bei einmalig vergüteten Werkleistungen gilt dieses Nutzungsrecht zeitlich unbefristet. Bei laufend vergüteten Leistungen (Betrieb, Wartung, Bereitstellung) gilt es für die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses.

19.3 Das Nutzungsrecht erstreckt sich auf verbundene Unternehmen des Kunden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung.

19.4 Eine Übertragung des Quellcodes ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

§ 20 Beschränkungen und Know-how

20.1 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters ist es dem Kunden untersagt, die Arbeitsergebnisse oder Teile davon zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, an Dritte weiterzugeben, zu vermieten, zu verkaufen oder Dritten zugänglich zu machen. Zwingende gesetzliche Befugnisse des berechtigten Nutzers, insbesondere nach §§ 69d und 69e UrhG, bleiben unberührt.

20.2 Der Anbieter bleibt berechtigt, die zugrunde liegenden Konzepte, Verfahren, Bausteine, Vorlagen und das erworbene Know-how uneingeschränkt auch für andere Kunden zu verwenden.

20.3 Verstößt der Kunde gegen § 20.1, kann der Anbieter die Nutzungsrechte nach vorheriger Abmahnung und fruchtlosem Fristablauf widerrufen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

§ 21 Referenznennung

Der Anbieter darf den Kunden nach vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen und das Projekt in allgemeiner Form darstellen. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

TEIL E – HAFTUNG, GEHEIMHALTUNG, SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 22 Haftung

22.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

22.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

22.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

22.4 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 23 Geheimhaltung

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zu Vertragszwecken. Die Pflicht gilt für drei Jahre nach Vertragsende fort. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.

§ 24 Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Verantwortlicher ist Georg Grahamer, Lagerhausstraße 2, 86836 Obermeitingen.

§ 25 Schlussbestimmungen

25.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

25.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz des Anbieters.

25.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

25.4 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

TEIL F – BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR VERBRAUCHER

§ 26 Widerrufsrecht

26.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von vierzehn Tagen zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular enthält die Widerrufsbelehrung, die Bestandteil dieser AGB ist.

26.2 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.

26.3 Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Anbieter die Leistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher vor Beginn ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat.

§ 27 Gewährleistung gegenüber Verbrauchern

Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Die in Teil B geregelten Verkürzungen von Fristen und Rügepflichten gelten für Verbraucher nicht.

§ 28 Verbraucherstreitbeilegung

Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: 01.01.2021 · Aktualisiert im April 2026

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