DSGVO-konforme Website
Die häufigsten Datenschutz-Fehler auf Unternehmens-Websites sind technischer Natur — und in wenigen Stunden behoben.
Die meisten Abmahnungen und Beschwerden im Zusammenhang mit Websites betreffen nicht komplizierte Rechtsfragen, sondern immer dieselben technischen Punkte: Tracking, das vor der Einwilligung startet. Schriftarten, die beim Laden die IP-Adresse an einen US-Server übertragen. Formulare ohne Datenschutzhinweis.
Diese Punkte lassen sich objektiv prüfen — und genau das mache ich bei jeder Systemanalyse ohnehin mit.
Die sechs häufigsten technischen Befunde
| Befund | Warum es problematisch ist | Aufwand |
|---|---|---|
| Tracking lädt vor der Einwilligung | Analyse- und Marketing-Cookies dürfen nach § 25 TDDDG erst nach aktiver Einwilligung gesetzt werden. Ein Banner allein genügt nicht, wenn die Skripte trotzdem starten. | gering |
| Google Fonts extern eingebunden | Beim Seitenaufruf wird die IP-Adresse an einen Drittanbieter übertragen, ohne dass der Besucher zustimmen konnte. Lokales Einbinden löst das vollständig. | gering |
| Karten- und Video-Einbettungen | Eingebettete Karten oder Videos laden beim Seitenaufruf mit. Zwei-Klick-Lösung oder cookiefreie Varianten schaffen Abhilfe. | gering |
| Formulare ohne Datenschutzhinweis | Bei jeder Erhebung personenbezogener Daten sind Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO zu erfüllen — auch beim einfachen Kontaktformular. | gering |
| Kein sichtbarer Ablehnen-Button | Die Einwilligung muss freiwillig sein. Ist „Ablehnen" versteckt oder deutlich unauffälliger gestaltet, ist die Freiwilligkeit fraglich. | gering |
| Veraltete Auftragsverarbeitungs-Angaben | In der Datenschutzerklärung stehen Dienste, die längst nicht mehr laufen — oder aktive Dienste fehlen. | mittel |
Auffällig ist: Fünf von sechs Punkten sind reine Konfigurationsarbeit. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Risiko, sie liegenzulassen.
Kostenfreie technische Prüfung Ihrer Website
Ich prüfe öffentlich zugängliche Seiten mit einem automatisierten Verfahren auf genau diese Punkte — dieselbe Analyse, die ich auch im Rahmen meiner Kundenprojekte einsetze. Sie erhalten einen schriftlichen Befund mit:
- Welche Dienste vor der Einwilligung laden
- Ob Schriftarten, Karten oder Videos extern eingebunden sind
- Ob Formulare die Informationspflichten erfüllen
- Sicherheits-Header und Cookie-Schutzattribute
- Priorisierte Reihenfolge der Behebung
Das Ganze ist eine technische Beobachtung, keine Rechtsprüfung — aber es zeigt Ihnen in wenigen Minuten, wo Sie stehen. Website-Analyse anfordern.
Zusammenhang mit KI-Projekten
Wer künstliche Intelligenz einsetzt, wird beim Datenschutz genauer hingesehen — von Kunden, Betriebsräten und Aufsichtsbehörden. Eine Website mit offensichtlichen Basisfehlern ist dann ein schlechter Auftakt: Wenn schon das Cookie-Banner nicht sauber ist, wie steht es dann um die Verarbeitung in der KI?
Deshalb beginne ich KI-Projekte gern mit dieser Bestandsaufnahme. Sie ist billig, schnell und schafft Vertrauen für die größeren Fragen, die bei KI und Datenschutz folgen.
Häufige Fragen
Reicht ein Cookie-Banner, um DSGVO-konform zu sein?
Nein. Entscheidend ist, dass vor der Einwilligung tatsächlich keine einwilligungspflichtigen Dienste laden. Viele Banner sind kosmetisch: Sie fragen zwar, aber die Skripte starten trotzdem. Das lässt sich technisch in wenigen Minuten überprüfen.
Sind Google Fonts wirklich ein Problem?
Beim externen Einbinden wird die IP-Adresse des Besuchers an einen Drittanbieter übermittelt, bevor eine Einwilligung vorliegt. Nach einem viel zitierten Urteil des LG München I (2022) hat das zu einer Abmahnwelle geführt. Die Lösung ist trivial: Schriftarten lokal ausliefern.
Was kostet die Behebung typischerweise?
Die technischen Punkte sind meist in wenigen Stunden erledigt, sofern Zugriff auf die Website besteht. Aufwendiger wird es nur, wenn Datenschutzerklärung und Verarbeitungsverzeichnis grundlegend überarbeitet werden müssen — dafür brauchen Sie ohnehin juristische Unterstützung.
Prüfen Sie auch die Datenschutzerklärung inhaltlich?
Nein, das wäre Rechtsberatung. Ich prüfe, ob technische Gegebenheiten und Erklärung zusammenpassen — etwa ob ein aktives Tracking-Tool überhaupt erwähnt wird. Die juristische Bewertung bleibt bei Ihrem Anwalt oder Datenschutzbeauftragten.
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